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Rechtsgrundlagen und Gesetze

Folgende Rechtsgrundlagen regeln die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Steuerberaterprüfung sowie die Durchführung dieser Prüfung und die Bedingungen für eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung:

  • §§ 35 – 39a des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 04. November 1975 (BGBl I S. 2735, BStBl I S. 1082), zuletzt geändert durch das Achte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 08.04.2008 (BGBl I Nr. 14 S. 666)
    sowie
  • §§ 1 – 32 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) vom 12. November 1979 (BGBl I S. 1922, BStBl I S. 686), zuletzt geändert durch das Achte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 08.04.2008 (BGBl I Nr. 14 S. 666).

Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Steuerberatungsgesetz sowie der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in der jeweils gültigen Fassung.

Aktuelles Steuerberatungsgesetz 

Aktuelle Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz

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