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Prüfungserleichterung

Bewerberinnen und Bewerbern, die wegen Abweichungen ihrer körperlichen Funktion von dem für das Lebensalter typischen Zustand behindert im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX sind, werden auf (schriftlichen) Antrag für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten der Behinderung entsprechende Erleichterungen gewährt (§ 18 Abs. 3 DVStB).

Der Antrag soll unter Beifügung einer amtsärztlichen Bescheinigung zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung gestellt werden.

Die amtsärztliche Bescheinigung soll eine Diagnose aufgrund der amtsärztlichen Untersuchung sowie einen Vorschlag des Amtsarztes über Art und Umfang der bei einer Aufsichtsarbeit von sechsstündiger Dauer aufgrund der festgestellten Beeinträchtigung angemessen zu gewährenden Erleichterung enthalten.

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