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Gebühren

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach §§ 35-39a StBerG i. V. m. §§ 1-32 DVStB wird eine Gebühr in Höhe von 250,00 Euro fällig (§ 39 Abs. 1 StBerG).

Für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Gebühr von 1.200,00 Euro zu entrichten. Die Fälligkeit der Teilnahmegebühr wird Ihnen im Zulassungsschreiben zur Steuerberaterprüfung mitgeteilt. Die Gebühr ist auf folgendes Konto einzuzahlen:

IBAN: DE05250800200111043301
BIC: DRESDEFF250
bei der Commerzbank AG
Verwendungszweck: Aktenzeichen/Prüflingsnummer, Name, Vorname

Dabei ist unbedingt das Aktenzeichen und/oder die 8-stellige Prüflingsnummer anzugeben. Das Aktenzeichen und die Prüflingsnummer können Sie dem Zulassungsschreiben entnehmen. Erfolgt die Einzahlung von einem Konto, dessen Inhaber vom Prüfungskandidaten abweicht (z.B. bei Zahlung durch einen Angehörigen oder den Arbeitgeber) so wird außerdem dringend gebeten, im Verwendungszweck den Namen des Prüfungskandidaten zu benennen.

Wird die Gebühr nicht rechtzeitig gezahlt, so gilt dies als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung. Bitte achten Sie deshalb bei der Überweisung der Gebühr auf die notwendigen Angaben, insbesondere auf die Angabe des Aktenzeichen/der Prüflingsnummer.

Tritt ein Bewerber bis zur Zahlungsfrist der Prüfungsgebühr (31.07. des Prüfungsjahres) von der Prüfung zurück, so wird die Gebühr nicht erhoben. Erfolgt der Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, so wird die Gebühr zur Hälfte erstattet.

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