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Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Abgabefrist für den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2024 bereits abgelaufen ist und wir die Möglichkeit zur Antragsstellung deshalb vorerst deaktiviert haben. Sie können Ihren Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2025 ab November 2024 stellen und finden dann hier die entsprechenden Hinweise. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld.

Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus, die von der zuständigen Stelle erteilt wird. Die Zulassung zur Prüfung, die Befreiung von der Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind Aufgaben der zuständigen Steuerberaterkammer.  

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen. Der Antrag auf Prüfungsverkürzung kann zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden. 

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach §§ 35-39a StBerG i. V. m. §§ 1-32 DVStB wird eine Gebühr in Höhe von 250,00 € fällig (§ 39 Abs. 1 StBerG).

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