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Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2025
Abgabefrist: Mittwoch, 30. April 2025 (Ausschlussfrist)
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus, die von der zuständigen Stelle erteilt wird. Die Zulassung zur Prüfung, die Befreiung von der Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind Aufgaben der zuständigen Steuerberaterkammer.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen. Der Antrag auf Prüfungsverkürzung kann zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach §§ 35-39a StBerG i. V. m. §§ 1-32 DVStB wird eine Gebühr in Höhe von 250,00 € fällig (§ 39 Abs. 1 StBerG).
Bitte beantragen Sie die Zulassung zur Steuerberaterprüfung hier: https://stbk-antragsportal.de/zulassung-zur-steuerberaterpruefung
Im Antragsportal der Steuerberaterkammern können Sie aus folgenden Zahlungsmethoden wählen:
- Überweisung
- Lastschrift
- Kreditkarte
Tipp: Die Zahlungsart "Überweisung" ist für uns mit erhöhtem Aufwand verbunden, wodurch sich die Bearbeitung des Antrags verzögern wird. Durch die Auswahl einer der anderen Zahlungsmethoden tragen Sie zu einer beschleunigten Bearbeitung Ihres Anliegens bei.
Abgabefrist: Mittwoch, 30. April 2025 (Ausschlussfrist)