Inhalt
Einzureichende Unterlagen
- Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Eine Abschrift der Bescheinigung der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Akademische Grade oder staatlich verliehene Graduierungen werden in die Bestellungsurkunde sowie in das Berufsregister nur aufgenommen, wenn sie gesondert nachgewiesen werden.