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Inhalt

Einzureichende Unterlagen

  • Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • Eine Abschrift der Bescheinigung der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Akademische Grade oder staatlich verliehene Graduierungen werden in die Bestellungsurkunde sowie in das Berufsregister nur aufgenommen, wenn sie gesondert nachgewiesen werden.
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