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Antrag auf (Wieder-)Bestellung

Bestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater

Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Stelle bestellt werden. Die örtliche Zuständigkeit der bestellenden Steuerberaterkammer richtet sich stets nach dem Ort der von der Bewerberin/dem Bewerber beabsichtigten beruflichen Niederlassung.

Die Bestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater erfolgt auf schriftlichen Antrag der Bewerberin/des Bewerbers durch die zuständige Steuerberaterkammer, wenn keine Versagungsgründe vorliegen.

Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in der zuständigen Stelle verpflichtend.

Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird eine Berufsurkunde ausgestellt. Die antragstellende Person wird in das Berufsregister eingetragen.

Wiederbestellung

Ehemalige Steuerberaterinnen/Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen wiederbestellt werden. Auch hierfür ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Stelle zu stellen.

Hinweis

Bei der Antragstellung können Sie alle für Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen entweder direkt mit einreichen oder nachreichen.

Beachten Sie bitte, dass ein Termin zur Bestellung/Wiederbestellung nur dann anberaumt wird, wenn alle erforderlichen Unterlagen bei der Steuerberaterkammer vorliegen.

Online-Antrag auf (Wieder-)Bestellung stellen

Wir bitten darum, den Antrag auf (Wieder-)Bestellung online einzureichen: https://stbk-antragsportal.de/bestellungsantrag-steuerberater-in

Bei der Online-Antragstellung können Sie alle für Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen entweder direkt hochladen oder nachreichen.

Beachten Sie bitte, dass ein Termin zur Bestellung/Wiederbestellung nur dann anberaumt wird, wenn alle erforderlichen Unterlagen bei der Steuerberaterkammer vorliegen.

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