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Antrag auf verbindliche Auskunft

Kann ich zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden?

Auf Antrag erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, zur Eignungsprüfung oder für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (§ 38a StBerG).

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 38a StBerG wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 € fällig (§ 39 Abs. 1 StBerG).

Bitte beantragen Sie die verbindliche Auskunft hier: https://stbk-antragsportal.de/verbindliche-auskunft 

Im Antragsportal der Steuerberaterkammern können Sie aus folgenden Zahlungsmethoden wählen:

  • Überweisung
  • Lastschrift
  • Kreditkarte

Tipp: Die Zahlungsart "Überweisung" ist für uns mit erhöhtem Aufwand verbunden, wodurch sich die Bearbeitung des Antrags verzögern wird. Durch die Auswahl einer der anderen Zahlungsmethoden tragen Sie zu einer beschleunigten Bearbeitung Ihres Anliegens bei.

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