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Zulassung zur Eignungsprüfung
Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung (EU/EWR/CH)
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die in den entsprechenden Staaten zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt sind, können eine sogenannte Eignungsprüfung ablegen, um ihre Berufsqualifikation nachzuweisen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 € fällig (§39 Abs. 1 StBerG).
Bitte beantragen Sie die Zulassung zur Eignungsprüfung hier: https://stbk-antragsportal.de/eignungspruefung-zur-anerkennung-der-berufsqualifikation-als-steuerberater-in