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Befreiung von der Steuerberaterprüfung
Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung
Nach § 38 Steuerberatungsgesetz (StBerG) können bestimmte Personen von der Steuerberaterprüfung befreit werden.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung nach §§ 35-39a StBerG i. V. m. §§ 1-32 DVStB wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 € fällig (§ 39 Abs. 1 StBerG).
Bitte beantragen Sie die Befreiung von der Steuerberaterprüfung hier: https://stbk-antragsportal.de/befreiung-von-der-steuerberaterpruefung
Im Antragsportal der Steuerberaterkammern können Sie aus folgenden Zahlungsmethoden wählen:
- Überweisung
- Lastschrift
- Kreditkarte
Tipp: Die Zahlungsart "Überweisung" ist für uns mit erhöhtem Aufwand verbunden, wodurch sich die Bearbeitung des Antrags verzögern wird. Durch die Auswahl einer der anderen Zahlungsmethoden tragen Sie zu einer beschleunigten Bearbeitung Ihres Anliegens bei.