Die Qualifizierungsmaßnahme ist für Personen möglich, die nach einem abgeschlossenen betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studium als Steuerberateranwärter in den Praxen beschäftigt sind. Diese verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, aber haben keine vertieften Kenntnisnisse im Steuerrecht.
Um diesen Studienabgängern einen qualifizierten und schnelleren Einstieg in die tägliche Praxis des steuerberatenden Beruf zu ermöglichen, wurde mit dem Verein „Ich will verstehen!“ speziell für diesen Personenkreis eine Weiterbildungsmaßnahme entwickelt, der es den Studienabgängern ermöglicht, innerhalb eines Jahres die Prüfung zum Steuerfachangestellten als Externe abzulegen. Ein Berufsausbildungsvertrag ist dabei nicht abzuschließen. Zugleich kann diese Zeit als berufspraktische Zeit zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung anerkannt werden.
Anmeldeschluss für die Maßnahme 2021/22 ist am 30.09.2021.
Mehr Infos unter: https://weiterbildung-von-hochschulabsolventen.de
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