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Vollmachten für die Beantragung von Kurzarbeitergeld

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zu dem mit Präsidenten Güntzler und Vertretern der Agentur für Arbeit geführten Gespräch vom 26.04.2021 bat uns die Agentur für Arbeit, Ihnen die als Anlage beigefügte Mustervollmacht zur Verfügung zu stellen.

Die Vertreter der Bundesagentur berichteten, dass es in einigen Fällen dazu gekommen ist, dass Steuerberater*innen Kug-Abrechnungen vorgenommen haben, ohne von einem Betrieb/Arbeitgeber dazu legimitiert gewesen zu sein und ohne das Kurzarbeit in den betroffenen Betrieben tatsächlich durchgeführt wurde.

Da es sich hierbei scheinbar nicht um einen Einzelfall handelte sah sich die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Abstimmung mit dem BMAS gezwungen, mit einer gesonderten Weisung zu reagieren. Die Agenturen für Arbeit haben seit dem 20.05. 2021 folgende Regelung zu beachten.

Lesen Sie den Volltext im Mitgliederbereich unter "Ihre Kammer" > "Geschützter Bereich" > "Aktuelle Meldungen" oder auf unserer Kollaborationsplattform stbk.online.

Erscheinungsdatum:

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