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Versand von Steuererklärungs-Vordrucken in steuerberatenen Fällen

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen bietet wieder den Versand von Steuererklärungsvordrucken in beratenen Fällen (Beraterversand) an. Damit die benötigten Vordrucke zügig zugesandt werden können, ist es erforderlich, dass die ausgefüllten Vordruckbestellscheine möglichst bis zum 15. September 2022 eingereicht werden.

Der Vordruckbestellschein steht auf der Homepage des Landesamtes für Steuern Niedersachsen zum Download zur Verfügung (https://lstn.niedersachsen.de/steuer/steuervordrucke/angehoerige_steuerberatender_berufe/angehorige-steuerberatender-berufe-67194.html). Bitte beachten Sie auch das an selbiger Stelle verlinkte Informationsschreiben zur elektronischen Übermittlungsverpflichtung für Steuer- und Feststellungserklärungen sowie Gewinnermittlungen.

Erscheinungsdatum:

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