Für die November- und Dezemberhilfen wurde eine Verlängerung für die Antragsfrist bis zum 30.04.2021 beschlossen.
Für die Überbrückungshilfe Phase II gilt der 31.03.2021 als Fristende.
Erscheinungsdatum:
Für die November- und Dezemberhilfen wurde eine Verlängerung für die Antragsfrist bis zum 30.04.2021 beschlossen.
Für die Überbrückungshilfe Phase II gilt der 31.03.2021 als Fristende.
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