Der vehemente Einsatz des Berufsstandes und nicht zuletzt von Herrn Präsidenten Fritz Güntzler bei seiner Rede am 16.12.2020 im Bundestag hat dazu geführt, dass sich die Koalitionspartner auf eine Fristverschiebung für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021 einigten.
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