Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen hat in seiner als Anlage beigefügten Stellungnahme Anpassungen der Überbrückungshilfe III veröffentlicht.
Neben der Vereinfachung des Antragsverfahrens werden zukünftig die monatlichen Maximalbeträge und Abschläge erhöht, die Bedürfnisse des Einzelhandels stärker berücksichtigt und der Katalog der förderfähigen Kosten erweitert.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben des BMF.
Anlagen:
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