Wir hatten bereits im Vorfeld darüber berichtet, dass bei der Antragstellung für die verschiedenen Hilfsprogramme für die Wirtschaft (Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) auch für GbR’s eine Eintragung in das Transparenzregister gefordert wurde.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der DStV hatten sich dafür eingesetzt, von diesen Anforderungen abzusehen.
Mit dem BMWi konnte schlussendlich ein Einvernehmen erzielt werden mit der Folge, dass GbR`s von der Eintragungspflicht in das Transparenzregister in den Hilfsprogrammen freigestellt werden. Damit kann der hohe bürokratische Mehraufwand, der mit solch einer Eintragungspflicht einherginge, vermieden werden.
Diese politische Einigung soll zeitnah in den Verwaltungsvereinbarungen, Vollzugshinweisen und FAQs Berücksichtigung finden.
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