Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Mitgliederbereich in der Rubrik "Ihre Kammer" > "Aktuelle Meldungen" erhalten Sie zu Ihrer Kenntnisnahme ein Informationsschreiben der Generalzolldirektion zu der tabaksteuerlichen Einordnung von Teesticks, die zunehmend auf dem deutschen Markt gehandelt werden.
Im Internet ist unter www.zoll.de zugleich eine auf den 20. November 2023 datierte Fachmeldung veröffentlicht worden, die das Schreiben als Anlage beinhaltet.
Bei konkreten Fragen kann das jeweils zuständige Hauptzollamt kontaktiert werden.
Erscheinungsdatum: