Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
um Fragen vorzubeugen bzw. konkretere Aussagen auf Rückfragen zu treffen, hat die Bundessteuerberaterkammer auf der Startseite zur Steuerberaterplattform das Dokument anbei verlinkt, welches eine Aussage darüber trifft, wann welcher „Buchstabe“ im Versand der Registrierungsbriefe vorgesehen ist: https://steuerberaterplattform-bstbk.de/
Anlagen:
Erscheinungsdatum: