Die Mehrheit der Steuerberaterinnen und Steuerberater hat sich schon auf der Steuerberaterplattform registriert und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, aktiviert. Sie noch nicht?
Dann registrieren Sie sich noch heute, denn Achtung: Der Ihnen im letzten Jahr postalisch zugesandte Registrierungscode ist zeitlich befristet und aus technischen Gründen nur noch bis Ende März 2024 gültig. Danach ist die Beantragung und Ausstellung eines neuen Registrierungscodes notwendig.
Für die Registrierung ist der Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erforderlich. Da das BMI zu Ende des Jahres 2023 leider die Online-Beantragung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes eingestellt hat, ist nun wieder der Weg zum Bürgeramt bzw. zur Meldebehörde notwendig. Dies bedeutet gleichzeitig – je nach Region – wieder längere Wartezeiten, bis die Aktivierung des Online-Ausweises durchgeführt ist. Diesen zeitlichen Aspekt sollten Sie unbedingt beachten, sollte die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises noch nicht aktiviert sein. Denn diese Funktion benötigen Sie zur Registrierung auf der Steuerberaterplattform.
Auf https://steuerberaterplattform-bstbk.de stellt die Bundessteuerberaterkammer alle Informationen, Service- und Supportmaterialien sowie entsprechende Kontaktmöglichkeiten rund um die Steuerberaterplattform und dem beSt zur Verfügung.
Zusätzlich wurde ein Termin-Service zur persönlichen Registrierungsunterstützung eingerichtet. Buchen Sie sich über folgenden Link einen Termin, um die Registrierung gemeinsam mit einem Servicemitarbeitenden der Bundessteuerberaterkammer durchzuführen: www.terminland.de/best.
Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt ist eine berufsrechtliche Pflicht, die in § 86c Abs. 1 StBerG geregelt ist.
Erscheinungsdatum: