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Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger – Verzicht auf Sanktionierungen

Präsident Fritz Güntzler hat sich in seinem heutigen Schreiben an die Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza für den Verzicht auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 bis Ende Mai 2022 eingesetzt. Das Schreiben finden Sie auf unserer Kollaborationsplattform stbk.online oder alternativ im geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage unter der Rubrik "Ihre Kammer" > "Geschützter Bereich" > "Aktuelle Meldungen".

 

 

Erscheinungsdatum:

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