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Novellierung des Geldwäschegesetzes schafft neue Pflichten für Steuerberater

Bundestag und Bundesrat haben im November 2019 das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie beschlossen. Das Gesetz, das voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, verschärft entlang der EU-Vorgaben auch für Steuerberater die geldwäscherechtlichen Verpflichtungen. Zum Teil jedoch gehen die Änderungen noch über die Richtlinie hinaus.

Lesen Sie im Volltext, von welchen Änderungen des Geldwäschegesetzes der steuerberatende Beruf insbesondere betroffen ist.

Den Volltext finden Sie in der Rubrik "Für Steuerberater" > "Geschützter Bereich" > "Berufspraxis". Klicken Sie bitte hier, wenn Sie bereits eingeloggt sind.

 

 

 

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