Am 12.06.2020 brachte der Bundesrat die Novellierung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf den Weg. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) initiierte den Novellierungsprozess und konnte die wesentlichen Forderungen des Berufsstandes durchsetzen. Die neue StBVV tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2020 als Teil der „5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ in Kraft.
Im Detail konnte erreicht werden, dass der Gesetzgeber die StBVV erstmals seit neun Jahren an die wirtschaftlichen Entwicklungen anpasst und praxistauglich gestaltet.
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