Über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können nun Soloselbständige die sog. "Neustarthilfe" beantragen. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III wird hier ein Zuschuss von bis zu EUR 7.500 für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 gewährt. Ein prüfender Dritter muss nicht eingeschaltet werden.
Die FAQ des BMWi finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe/neustarthilfe.html
Zu beachten ist, dass eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe nicht möglich ist.
Erscheinungsdatum: