Der Bundesrat hat am 29. November 2019 dem Jahressteuergesetz 2019 (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) zugestimmt und damit den Weg freigemacht für eine umfassende – seit 2017 von der BStBK geforderte – Anpassung von § 11 StBerG zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Steuerberater. Paragraf 11 StBerG wurde nun dahingehend erweitert, dass Steuerberater auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO verarbeiten dürfen. Bei der Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten ihrer Mandanten sind sie Verantwortliche nach der DSGVO und die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der Berufspflichten weisungsfrei.
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