In einer Kooperation von KfW und den Bürgschaftsbanken startete am 1. November 2024 ein neues Förderangebot.
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Bis zu einer maximalen Kreditsumme von 500.000 € werden bis zu 35 % eines Vorhabens finanziert. Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Das Besondere an dem neuen Programm ist, dass die Hausbanken durch eine 100 %ige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet werden. Die KfW refinanziert die Hausbanken zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP). Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken ist möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.
Die Beantragung des ERP-Förderkredits erfolgt über die Hausbank. Die Hausbank stellt den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung sind zu finden unter kfw.de/077 oder kapital.ermoeglicher.de.
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