Im geschützten Bereich der Homepage der Steuerberaterkammer Niedersachsen haben wir für Sie in der Rubrik "Für Steuerberater" > "Geschützter Bereich" > "Geldwäschegesetz (GWG)" die nationale Risikoanalyse veröffentlicht (sollten Sie bereits eingeloggt sein, klicken Sie bitte hier).
In der Nationalen Risikoanalyse wird ein mittleres Geldwäscherisiko für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gesehen. Für Rechtsanwälte und Notare soll sogar ein hohes Geldwäscherisiko bestehen. Nach der Nationalen Risikoanalyse besteht bei den genannten Berufen ein besonderes Geldwäscherisiko im Zusammenhang mit Treuhand- und Anderkonten, insbesondere im Zusammenspiel mit Barzahlungen. Das Terrorismusfinanzierungsrisiko wird für die vier Berufsgruppen dagegen als mittel – niedrig eingestuft.
Hinsichtlich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wird in der Nationalen Risikoanalyse ausgeführt, dass diese im Rahmen ihrer Tätigkeit gezielte Einblicke in die Strukturen und Finanzen von Unternehmen erhalten und sich ein deutliches Bild über die Herkunft der Einnahmen sowie den wirtschaftlich Berechtigten machen können. Unternehmensinterne Auffälligkeiten könnten so am ehesten von diesen Verpflichteten erkannt werden. Besonderes Augenmerk sollte im Rahmen der zukünftigen Tätigkeit auf das Risiko des Einsatzes von „Strohmann-Konstruktionen“ gelegt werden (insbesondere im Immobilienbereich). Es wird insoweit auf die Ausführungen auf den Seiten 110 und 111 der Nationalen Risikoanalyse verwiesen.
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