Seitenbereiche
Inhalt

Modernisierung der Körperschaftsteuer und Änderungen bei der Grundsteuer beschlossen

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der vom Bundestag beschlossenen Modernisierung der Körperschaftsteuer zugestimmt. Das Gesetz ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und kann somit Anfang 2022 in Kraft treten.

Zu grundsätzlichen Änderungen am Optionsmodell ist es in der finalen Fassung des Gesetzes nicht gekommen. So ist z. B. der Antrag auf Besteuerung nach Körperschaftsteuerrecht grundsätzlich elektronisch spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres zu stellen. Die Regelung zur Rückoption bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters wurde präzisiert, und es wurde klargestellt, dass die optierende Gesellschaft für Zwecke der Forschungszulage Anspruchsberechtigte i. S. d KStG ist.
Beim Wechsel von der Ausgleichspostenmethode zur organschaftlichen Einlagelösung wurde ein Wahlrecht hinsichtlich der Höhe der infolge des Wechsels vorgesehenen gewinnmindernden Rücklage eingeführt. Außerdem wurde in das Gesetz eine Verlängerung der Reinvestitionsfristen des § 6b EStG und der Investitionsfrist des § 7g EStG um ein weiteres Jahr aufgenommen.

Weiterhin hat der Bundesrat dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz zugestimmt, mit dem Änderungen bei der Grundsteuerreform sowie bei der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer umgesetzt werden.

Darüber hinaus enthält das Gesetz einige Änderungen des Forschungszulagengesetzes, die rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Insbesondere wird die Definition der verbundenen Unternehmen in § 3 Abs. 6 FZulG geändert. Danach gelten nun zwei oder mehr Unternehmen als miteinander verbunden, wenn ein Unternehmen auf ein anderes Unternehmen einen beherrschenden Einfluss i. S. d. § 290 Abs. 2 bis 4 des Handelsgesetzbuchs ausübt.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.