Im Rahmen der Information über „Steuerberater als Compliance-Instanz bei der Überbrückungshilfe“ (Juni 2020) wurden Sie gebeten, zeitnah Ihre im Steuerberaterverzeichnis hinterlegten Daten, insbesondere Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse, zu überprüfen.
Für die Veröffentlichung Ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse im amtlichen Steuerberaterverzeichnis benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir bitten Sie daher, uns Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse mitzuteilen und in die Veröffentlichung im amtlichen Steuerberaterverzeichnis einzuwilligen. Bitte beachten Sie, dass die Meldung für jedes Mitglied selbstständig erfolgen muss (natürliche Personen und anerkannte Steuerberatungsgesellschaften). Entsprechende Formulare stellen wir Ihnen hiermit zur Verfügung.
Alternativ ist die Meldung mit den o.g. notwendigen Informationen auch per E-Mail an info@stbk-niedersachsen.de möglich.
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