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Kurzarbeitergeld Abschlussprüfungen

Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit teilte uns mit, dass zum 01.01.2023 die „vorübergehenden Sonderregelungen im Zusammenhang mit konjunktureller Kurzarbeit“(§ 421 c SGB III) in Kraft getreten sind. Diese Regelungen haben zur Folge, dass Arbeitsausfälle, deren Gesamtauszahlungsbetrag 10.000 Euro (Kurzarbeitergeld incl. der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge) nicht überschreiten, grundsätzlich ohne Prüfung automatisch zentral abgeschlossen werden. Ausnahmen hiervon regelt das Gesetz. Der Versand der endgültigen Bescheide für die Fälle unter 10.000 Euro erfolgt zentral und automatisiert zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Regionaldirektion wies darauf hin, dass die Arbeitsagenturen vor Ort keinen Einfluss auf diesen Termin haben. Individuelle Wünsche auf eine vorzeitige Übersendung von Bescheiden können nicht berücksichtigt werden und verzögern den Vorgang im Zweifel. 

Weitere Informationen zum Ablauf einer Abschlussprüfung Kurzarbeitergeld erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter dem Link https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung/abschlusspruefung-kurzarbeit.

Erscheinungsdatum:

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