Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in den aktualisierten FAQ zu den Beihilferegelungen sind bereits Ausführungen zur neuen Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich, Covid-19, aufgenommen worden. Das anliegende Dokument wurde uns mit Bitte um Weiterleitung vom BMWi zur Verfügung gestellt. Es enthält einen erläuternden Kurzüberblick, der dazu dienen soll, einen schnellen Überblick über die Schadensausgleichsregelung im Rahmen der Überbrückungshilfe III bzw. III Plus zu erhalten.
Von dem neuen Beihilferahmen der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19, können grundsätzlich alle Unternehmen profitieren, die direkt oder indirekt von staatlichen Schließungsmaßnahmen betroffen sind oder waren und die einen Schaden nachweisen können, der unmittelbar aufgrund der Schließungsmaßnahmen entstanden ist. Der Förderspielraum im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus erweitert sich dadurch um zusätzliche 40 Mio. €.
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