Gestern hat der Koalitionsausschuss ein neues Konjunkturpaket beschlossen, in dem auch einige wichtige steuerpolitische Maßnahmen enthalten sind.
Allen voran wird die Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% bzw. 7% auf 5% gesenkt.
Des Weiteren wird es eine erweiterte Möglichkeit des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 geben, wobei der Rücktrag von max. 5 Mio. Euro (bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden soll.
Im Bereich der degressiven Abschreibung soll in den Jahren 2020 und 2021 mit dem Faktor 2,5 (max. 25%) im Vergleich zur derzeit gültigen AfA abgeschrieben werden können.
Eine Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags ist ebenfalls geplant. Der Freibetrag bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen wird auf 200.000 Euro erhöht.
Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. Des Folgemonats verschoben.
Es wird einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro geben und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für zwei Jahre auf 4.000 Euro erhöht.
Schließlich sind weitere Änderungen im Bereich der Forschungszulage, der Kfz-Steuer, im Insolvenzrecht vorgesehen und es gibt ein weiteres Programm für Überbrückungshilfen in Höhe von max. 25 Mrd. Euro für die Monate Juli und August 2020.
Alle weiteren Änderungen entnehmen Sie bitte dem gesamten Ergebnispapier in der PDF-Version.
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