Seit 01.08.2022 sind nunmehr alle Berufsausübungsgesellschaften, unabhängig von einer Anerkennung, gesetzlich verpflichtet, eine unterschriebene Liste der Gesellschafter bei der zuständigen Steuerberaterkammer im Januar eines jeden Kalenderjahres einzureichen. Aus dieser Liste müssen Name, Vorname(n), Beruf, Wohnort und berufliche Niederlassung der Gesellschafter, ihre Aktien, Stammeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse ersichtlich sein. Für gegebenenfalls unmittelbar oder mittelbar beteiligte Gesellschaften ist ebenso eine Meldung einzureichen (§ 76e Abs. 2 StBerG).
Im Rahmen der alljährlichen Meldung gemäß § 76e Abs. 1 StBerG für das Jahr 2024 bitten wir um die Verwendung des folgenden Formulars und Rücksendung per E-Mail an jahresmeldung@stbk-niedersachsen.de.
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