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Innerstaatliche Meldepflicht für Steuergestaltung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Mitgliederbereich unter „Ihre Kammer“ > „Aktuelle Meldungen“ oder alternativ auf unserer Kollaborationsplattform stbk.online finden Sie unter anderem das Antwortschreiben von Finanzminister Heere vom 15. Oktober 2024 auf das Schreiben von Präsident Güntzler zur Verhinderung der Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Der Finanzminister positioniert sich in seinem Schreiben klar gegen die Auffassung des Berufsstandes. Er ist der Ansicht, dass die Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen den Ansatz fördert, dass alle Steuerpflichtigen ihren gerechten Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen leisten. Eine von Präsident Güntzler angesprochene und nicht akzeptable Aushöhlung der Verschwiegenheitspflicht wird von Seiten des Ministers nicht festgestellt, so dass die Interessen der Mandanten gewahrt blieben.

Erscheinungsdatum:

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