Die Zwischenprüfung Frühjahr 2019 wird am Dienstag, den 12. März 2019 stattfinden.
Es sollen teilnehmen:
a) Auszubildende, die an der Sommerprüfung 2019 teilnehmen möchten und noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben,
b) Auszubildende, die zur Winterprüfung 2019/2020 teilnehmen möchten und noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben,
c) Auszubildende, die zur Sommerprüfung 2020
und
d) Auszubildende, die zur Winterprüfung 2020/2021 anstehen.
Die Kammergeschäftsstelle wird allen Auszubildenden den Prüfungsbeginn und Prüfungsort mit besonderer schriftlicher Ladung rechtzeitig mitteilen.
Erscheinungsdatum: