Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nachfolgend erhalten Sie Hinweise von der NBank für eine möglichst problemlose Abwicklung der Schlussabrechnungen:
- Fixkostenpositionen, die es in den Anträgen nicht gab, darf es auch in der Schlussabrechnung nicht geben.
- Höhere Fixkostenangaben als in den Anträgen benannt waren, sind zu belegen. Hier können die Belege leider nicht gleich mit den Schlussabrechnungen hochgeladen werden. Es wäre aber sinnvoll, wenn die Steuerberaterinnen und Steuerberater sie bereits bereit halten, damit Rückfragen der NBank zeitnah beantwortet werden können.
- Gleiches gilt für die Vorlage der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA oder JA). Diese müssen auf Nachfrage seitens NBank ebenfalls vorgelegt werden. Es muss sich um die gleiche Art des Nachweises handeln wie bei der Antragstellung.
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