Das berufsrechtliche Handbuch wurde kürzlich bzgl. der Hinweise zur strafrechtlichen Relevanz der Geldwäsche angepasst. Die Hinweise sind in das Berufsrechtliche Handbuch eingestellt worden.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (BGBl. I 2021, S. 327) wurde bekanntermaßen der Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) grundlegend neu gefasst.
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