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Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur strafrechtlichen Relevanz der Geldwäsche

Das berufsrechtliche Handbuch wurde kürzlich bzgl. der Hinweise zur strafrechtlichen Relevanz der Geldwäsche angepasst. Die Hinweise sind in das Berufsrechtliche Handbuch eingestellt worden.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (BGBl. I 2021, S. 327) wurde bekanntermaßen der Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) grundlegend neu gefasst.

Den Volltext finden Sie auf unserer Kollaborationsplattform stbk.online oder alternativ ohne Interaktionsmöglichkeit im Mitgliederbereich der Kammerhomepage in der Rubrik "Ihre Kammer" > "Geschützer Bereich" > "Aktuelle Meldungen" zur Kenntnisnahme.

Erscheinungsdatum:

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