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Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur steuerlichen Rechnungslegung bei gemeinnützigen Einrichtungen

Gemeinnützige Einrichtungen unterliegen speziellen Regelungen sowohl in steuerlicher Hinsicht als auch bei den Vorschriften zur Rechnungslegung. Dabei haben steuerliche Regelungen Auswirkungen auf die Rechnungslegung und umgekehrt.

Die BStBK hat deshalb Hinweise zur steuerlichen Rechnungslegung bei gemeinnützigen Einrichtungen erarbeitet und in einem neuen Kapitel 3.2.4 im Berufsrechtlichen Handbuch veröffentlicht.

Den Volltext finden Sie auf unserer Kollaborationsplattform stbk.online oder im Mitgliederbereich unter "Für Steuerberater*innen" > "Geschützter Bereich" > "Berufspraxis". Wenn Sie bereits eingeloggt sind, dann klicken Sie bitte hier.

Erscheinungsdatum:

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