Zur Abmilderung der Folgen der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat die Finanzverwaltung wie auch schon zu früheren Gelegenheiten einen „Katastrophenerlass“ (Anlage 1) veröffentlicht, mit dem Erleichterungen für die betroffenen Steuerpflichtigen gewährt werden.
Die DATEV eG hat konkrete Unterstützungsleistungen für Steuerberater auf folgender Internetseite gebündelt. Besonders hervorzuheben ist dabei der DATEV-Notfallkontakt, über den sehr zügig in der jeweiligen individuellen Situation Unterstützung organisiert wird.
Außerdem hat der BFB auf folgende politische Maßnahmen hingewiesen:
- BM Altmaier kündigt Mittel zur Überbrückung von Umsatzausfällen an:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/07/20210721-zitat-altmaier-kabinettbeschluss-hochwasser-hilfen.html. - Fragen und Antworten zu den Hochwasserhilfen der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/hochwasserhilfen-der-bundesregierung-1944556
Fortlaufend aktualisierte Informationen zur Lage, Ansprechpartner für Hilfe und Unterstützung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/hochwasser-deutschland.
Den Beschluss des Bundes über die Soforthilfe für die Flut (Anlage 2) und ein BMF-Briefing zu den Bundesmitteln für die Sofort- und Wiederausbauhilfe (Anlage 3) finden Sie beigefügt.
Anlagen:
Erscheinungsdatum: