Seit dem 1. April 2018 kann der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) als bundesweiter Standard zur Übermittlung von Jahresabschlüssen an die am Verfahren teilnehmenden Finanzinstitute genutzt werden. Die Bundessteuerberaterkammer hat zusammen mit anderen Organisationen eine Haftungsklarstellungserklärung der am DiFin-Prozess teilnehmenden Finanzinstitute erreicht.
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