In den letzten Wochen sind vermehrt Anfragen an die Geschäftsstelle herangetragen worden, in welchem Umfang Steuerberater/-innen als prüfende Dritte bei der Beantragung der verschiedenen Wirtschaftshilfen oder sonstigen Themen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haften. Aus diesem Anlass möchten wir Ihnen kurz aus berufsrechtlicher Sicht die wesentlichen Eckpunkte in Bezug auf eine mögliche Haftung darlegen. Hier geht es zum Volltext.
Erscheinungsdatum: