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Gutachterlisten für Gerichte im Kammerbezirk der Steuerberaterkammer Niedersachsen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Gerichte im Kammerbezirk der Steuerberaterkammer Niedersachsen fragen zunehmend bei uns an, ob wir Gutachterlisten für die Beauftragung eines Gutachters zur Verfügung stellen können. Die Gutachtenanfragen stammen aus allgemeinen zivilrechtlichen Verfahren, bei denen einzelne steuerrechtliche Fragestellung z.B. für einen möglichen Haftungsfall von Bedeutung sind. Daneben kommen Streitfragen zur Begutachtung aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Rechnungswesen sowie Anfragen im Kontext der Unternehmensbewertung/Kanzleibewertung. 

Um die aktuell von Seiten der Steuerberaterkammer Niedersachsen vorgehaltenen Listen zu aktualisieren bitten wir daher um Mitteilung an die E-Mail-Adresse info@stbk-niedersachsen.de, ob Ihrerseits eine besondere Expertise vorliegt und wir Sie in eine der Listen aufnehmen sollen. Sofern Ihrerseits Interesse besteht bitten daher um Mitteilung, auf welche der vier Listen (allgemeine zivilrechtliche Verfahren, land- und forstwirtschaftliche Fragestellungen, Fragestellungen im Bereich Rechnungswesen und Fragestellungen im Bereich Unternehmensbewertung) Sie zukünftig aufgenommen werden wollen. Mehrfachnennungen sind selbstverständlich möglich.

Rein klarstellend weisen wir darauf hin, dass die Beauftragung durch die Gerichte erfolgen wird und in der Regel eine Vergütung nach JVEG gewährt wird. Hierbei werden je nach thematischem Schwerpunkt in der Regel Stundensätze von 100,00 € bis 110,00 € zzgl. Umsatzsteuer entschädigt. Die Einzelheiten regelt das JVEG.

Erscheinungsdatum:

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