Seitenbereiche
Inhalt

Gemeinsame Verständigung zu Erleichterungen bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

an der Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz zu dem Thema Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen 
am 14. März 2024 nahmen auch die Repräsentanten der BStBK, des DStV, der WPK und der BRAK teil. Kernpunkte der gemeinsamen Verständigung von Bund, Ländern und prüfenden Dritten sind:

  • die Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024;
  • eine Möglichkeit bei unverschuldeter Verhinderung im Einzelfall bei den Bewilligungsstellen zu beantragen, die Schlussabrechnung noch nach Ablauf der Frist einzureichen;
  • eine beschleunigte Prüfung für Schlussabrechnungsfälle, bei denen sich gegenüber der Antragstellung keine oder nur geringe Abweichungen ergeben (bis zu 40 % der bislang vorliegenden Schlussabrechnungspakete);
  • die Vermeidung standardmäßiger „Katalogabfragen“ ohne Bezug zum Einzelfall;
  • bereits im Rahmen der Antragstellung eingereichte Belege sollen nicht erneut angefordert werden;
  • die Rückmeldefrist bei Nachfragen und Beleganforderungen beträgt künftig 21 Tage und kann zweimal um jeweils 15 Tage verlängert werden;
  • etwaige Rückfragen und Beleganforderungen der Bewilligungsstelle sollen grundsätzlich zeitnah nach Einreichung der Schlussabrechnung erfolgen;
  • die finale Bescheidung soll zügig nach Einreichung der Schlussabrechnung bzw. Beleganforderung erfolgen.

Die Fristverlängerung bis 30. September 2024 erfolgt über eine Anpassung der Vollzugshinweise und FAQs der Schlussabrechnung. Ein weiteres Mahnschreiben an den prüfenden Dritten erfolgt nach Fristablauf nicht.

Einzelheiten können Sie der Pressemitteilung sowie der gemeinsamen Verständigung entnehmen.

Die Information stellen wir Ihnen auch hier auf stbk.online zur Verfügung.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.