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Geldwäscheprävention - Erleichterte Abrufmöglichkeit der Typologiepapiere der FIU durch Verpflichtete

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die von der FIU (Financial Intelligence Unit) herausgegebenen Typologiepapiere für Verpflichtete nunmehr leichter auffindbar sind.

Über den Link (siehe Mitgliederbereich in der Rubrik "Für Steuerberater/-innen" > "Geldwäschegesetz (GwG)") und die entsprechende Anmeldung ist der interne Bereich für Verpflichtete auf der Internetseite der FIU erreichbar. Dort findet sich nunmehr unter der Rubrik „Fachliche Informationen“ die Unterrubrik „Typologien (allgemein)“. Nach deren Auswahl werden sämtliche vorhandenen Typologierpapiere angezeigt.

Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass ein Zugang zum internen Bereich der FIU nur nach erfolgreicher Registrierung als Verpflichteter bei goAML möglich ist. Zur Registrierung sind Steuerberater ab 1. Januar 2024 verpflichtet.

Erscheinungsdatum:

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