Die steten Bemühungen auf Bundes- wie auf Landesebene haben schlussendlich Rechnung getragen. Das BMWK hat in Abstimmung mit den Ländern folgenden Kompromiss beschlossen:
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung oder Beantragung einer Fristverlängerung wurde um 2 Monate auf den 31. Oktober 2023 verlängert.
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung im Falle einer beantragten Verlängerung wurde um 3 Monate auf den 31. März 2024 verlängert.
Werden diese Fristen nicht eingehalten, sollen Erinnerungsschreiben, Anhörungen und danach auch Rückforderungsbescheide von den Bewilligungsstellen folgen.
Die nun gewährte Fristverlängerung wird voraussichtlich nicht ausreichend sein, dürfte den Kanzleien aber etwas Entlastung verschaffen. Wir werden die Einreichungsquoten sowie die weiteren Entwicklungen zu den Corona-Wirtschaftshilfen im Blick behalten und ggf. weitere Anpassungen fordern.
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