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Fristverlängerung für die Feststellungserklärungen zur Grundsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit Schreiben vom 22.02.2022 hat sich Präsident Güntzler an Minister Hilbers gewandt und um Unterstützung für eine Fristverlängerung in Bezug auf die Veranlagungszeiträume ab 2021 sowie für die Feststellungserklärungen zur Grundsteuer gebeten.

Parallel hat sich Präsident Güntzler mit Schreiben vom 23.02.2022 an Ministerin Barbara Otte-Kinast gewandt, um auf die Besonderheiten bei der Erstellung der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer im landwirtschaftlichen Bereich  hinzuweisen. 

Die Schreiben finden Sie auf unserer Kollaborationsplattform stbk.online. Im geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage finden Sie die Schreiben unter der Rubrik "Ihre Kammer" > "Geschützter Bereich" > "Aktuelle Meldungen".

 

Erscheinungsdatum:

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