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Fristen für Überbrückungshilfe III Plus und Schlussabrechnung verlängert

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Bemühungen auf Landes- und Bundesebene zeigen Wirkung. Wie das BMWi mitgeteilt hat, werden die Fristen für die Antragstellung der Überbrückungshilfe III Plus und die Schlussabrechnung verlängert. Damit endet die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus nun am 31. März 2022. Die Schlussabrechnung für die abgelaufenen Hilfsprogramme kann noch bis zum 31. Dezember 2022 vorgenommen werden.

Dies betrifft nicht die "Schlussabrechnung" der Soforthilfe 2020! Diesbezüglich befinden wir uns noch in Gesprächen mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium.

Über alle weiteren Entwicklungen, insbesondere die neue Überbrückungshilfe IV, werden wir Sie ebenfalls zeitnah informieren, sobald uns verbindliche Informationen vorliegen.

Erscheinungsdatum:

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