Aus der Praxis sind Fragen im Zusammenhang mit den neuen Freitextfeldern in Steuererklärungen an die Bundessteuerberaterkammer herangetragen worden. Entsprechende Felder finden sich nicht nur im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung 2017 (Zeilen 98 und 175), sondern auch in den neuen Vordruckmustern für die Umsatzsteuervoranmeldung (USt 1 A, Zeile 75, Kz. 23) bzw. für die Anmeldung der Sondervorauszahlung (USt 1 H, Zeile 31, Kz. 23). In diesen Feldern kann der Steuerpflichtige etwa um eine nähere Prüfung bestimmter Rechtsfragen bitten oder erklären, dass er in der Steuererklärung von der Verwaltungsauffassung abweicht.
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