Am 4. Dezember 2020 verkündete das Bundesfinanzministerium, dass für durch Steuerberater beratene Mandanten die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 um einen Monat, also bis zum 31. März 2021, verlängert wird.
Damit wurden die Forderungen des Berufsstandes, welche in zahlreichen Gesprächen sowohl auf auf Bundes- wie auch Landesebene platziert worden sind, nicht in dem geforderten Umfang gehört. Seit Monaten weisen die regionalen Steuerberaterkammern und die Bundessteuerberaterkammer auf den unermüdlichen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen bei der Unterstützung ihrer Mandanten im Rahmen der Fördermittelbeantragung hin.
Diese zusätzlichen Arbeiten sorgen für eine extreme Arbeitsbelastung in den betroffenen Kanzleien. Corona-bedingte Personalengpässe und erhöhte Mandantennachfragen bringen Routinetätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung ins Stocken.
Vor diesem Hintergrund hatten sich die berufsständischen Organisationen der Steuerberater schon sehr frühzeitig und vehement für eine Fristverlängerung eingesetzt. Ebenso wurde versucht eine Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse zu erreichen. Eine solche hat das Bundesjustizministerium jedoch abgelehnt.
Die Steuerberaterkammer Niedersachsen wird auch weiterhin versuchen auf Landesebene eine Sonderregelung zu erreichen.
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