Der MBG Stabilitätsfonds soll kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die durch die Corona-Krise Kapitalbedarf haben. Er wurde von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH zusammen mit der KfW und dem Land Niedersachsen entwickelt, und jetzt aufgrund der hohen Nachfrage aufgestockt und bis zum 31.12.2021 verlängert.
Den Stabilitätsfonds beantragen können kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und geschäftlichem Schwerpunkt in Niedersachsen. Ebenso müssen mindestens die Hälfte der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Niedersachsen arbeiten. Das Unternehmen darf bis 31.12.2019 kein UiS (Unternehmen in Schwierigkeiten) gewesen sein.
Beantragt werden kann Mezzanine-Kapital in Höhe von bis zu 800.000 Euro in Form einer typischen stillen Beteiligung. Auch offene Beteiligungen sind möglich. Die MBG verspricht eine unbürokratische Umsetzung und Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren, die vom Antragsteller gewählt werden können. Die ersten fünf Jahre sind dabei tilgungsfrei. Das durch die Beteiligung zufließende Kapital kann flexibel für die Unternehmenszwecke eingesetzt werden. Die Beteiligung aus dem Fonds ist unter Beachtung des Beihilferahmens jetzt auch mit dem KfW-Schnellkredit und anderen Corona-Hilfsprogrammen kombinierbar.
Die Antragstellung erfolgt direkt über die MBG. Fragen rund das Programm beantwortet unter anderem Andreas Schramm (schramm@mbg-hannover.de, Tel. 0511/33705-42).
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.mbg-hannover.de/
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