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Für Ausbildungsbetriebe: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ (Ausbildungsprämie)

Um kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, trotz Corona-Krise weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden, wurde das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ aufgelegt. Für dieses Bundesprogramm stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. 410 Millionen Euro davon können für die Maßnahmen (z.B. Ausbildungsprämien) der Ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden, die pünktlich zum Ausbildungsbeginn am 1. August 2020 in Kraft getreten ist.

Mit den Ausbildungsprämien können Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten befristet für das Ausbildungsjahr 2020/21 einen Zuschuss erhalten, damit sie ihre Ausbildung aufrechterhalten und junge Menschen ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können.

Die Erste Förderrichtlinie enthält:

  • Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die - obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat - ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen,
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt, und
  • Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.

Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.

Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht, sondern in der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Erschöpfung der Mittel entschieden wird.

Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern zum Download zur Verfügung. Gerne können Sie auch Ihre Mandanten entsprechend unterrichten.

 

Anlagen:

Erscheinungsdatum:

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